01 In diesem Kapitel schauen wir uns die Arbeitslosenversicherung in Deutschland an. 02 Was ist die Arbeitslosenversicherung? Die Arbeitslosenversicherung gehört im sozialen Sicherungssystem zu den Sozialversicherungen. Die gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB drei). Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Absicherung gegen Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit. 03 Wer muss einzahlen? Der Kreis der Pflichtversicherten bestimmt sich nach Paragraph fünfundzwanzig und Paragraph sechsundzwanzig SGB drei. Versicherungspflichtig sind danach abhängig beschäftigte Personen mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten. Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld oder Krankengeld sowie Gefangene, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses zugewiesene Arbeit verrichten. 04 Wer darf einzahlen? Selbständige und außerhalb der EU beschäftigte Arbeitnehmer sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich aber unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern. Im Ausland Beschäftigte und Selbständige zahlen dabei einen monatlichen Beitrag, der nach einem fiktiven Einkommen in Höhe der monatlichen Bezugsgröße bemessen wird, in den ersten zwei Jahren nach einer Existenzgründung sind es für Selbstständige nur fünfzig Prozent der Bezugsgröße. 05 Alle Zahlen in diesem Foliensatz basieren auf dem Stand von zweitausendvierundzwanzig. Der aktuelle Beitragssatz beläuft sich auf zwei-komma-vier Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt siebentausend-dreihundert Euro im Westen beziehungsweise siebentausend-einhundert Euro im Osten monatlich Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. 06 Wer hat Anspruch auf Auszahlung? Dazu müssen Sie zunächst die Anwartschaftszeit erfüllen: Sie müssen mindestens zwölf Monate lang einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten dreißig Monaten nachgegangen sein. Es muss für Sie eine Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos eingegangen sein und sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Sie sind verfügbar für den Arbeitsmarkt und aktiv auf Arbeitssuche. 07 Was sind nun die Leistungen? Das Arbeitslosengeld eins (ALG eins) ist die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es beträgt sechzig Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit und siebenundsechzig Prozent für Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Dieses Geld wird zwischen sechs bis vierundzwanzig Monate lang gezahlt, abhängig von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter des Arbeitslosen. Wenn Sie beispielsweise nicht lange genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder ALG eins ausgelaufen ist, können Sie statt dessen gegebenenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld zwei haben. Dieses ALG zwei ist auch unter Hartz vier bekannt. Dies ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Höhe richtet sich nach dem Regelsatz, derzeit fünfhundertzwei Euro für Alleinstehende plus Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Die Berechnung erfolgt jetzt jedoch pro Haushalt und nicht pro Person. Verdient ihr Ehepartner beispielsweise sehr viel Geld, so können Sie den Anspruch auf ALG zwei verlieren und sind dann arbeitslos ohne Leistungsbezug. 08 Betrachten wir einmal Hartz vier gegenüber dem neuen Bürgergeld. Die Einführung des Bürgergeldes war eine Reform des ALG zwei zur Verbesserung der Grundsicherung. Ziel war die Erhöhung der Regelsätze, eine bessere Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und der Abbau bürokratischer Hürden. Es gab eine Erhöhung des Regelsatzes für Alleinstehende auf genau die eben genannten fünfhundertzwei Euro für Alleinstehende. Die Unterstützung bei der Berufsqualifizierung und Weiterbildung sollte ausgebaut werden und es sollte eine verbesserte Betreuung und Beratung durch die Jobcenter erfolgen. 09 Als Arbeitsförderungsmaßnahmen gibt es Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen als Förderung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Es gibt Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber in Form von finanziellen Anreizen für die Einstellung von Arbeitslosen. Es gibt eine Existenzgründungsförderung als Gründungszuschuss zur Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. 10 Sie haben gewisse Meldepflichten zur frühzeitigen Meldung bei drohender Arbeitslosigkeit, spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich dazu eine persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Außerdem haben Sie Mitwirkungspflichten zur aktiven Arbeitssuche und zur Teilnahme an Vermittlungsbemühungen. Sie müssen zumutbare Beschäftigungen annehmen und an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen. 11 Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann es eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen geben, in denen Sie keine Leistungen erhalten. Bei der Ablehnung zumutbarer Arbeit oder der Ablehnung der Teilnahme an Maßnahmen kann die Leistungsdauer verkürzt werden. Sanktionen sind die Reduktion oder die Einstellung der Leistungen bei Pflichtverletzungen. Und es gibt eine Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen. 12 Es gibt noch einige Sonderregelungen. Eine davon ist die Arbeitslosigkeit nach Elternzeit: Sie haben dann Anspruch auf ALG eins bei Erfüllung der Anwartschaftszeit. Kurzarbeitergeld kann eine Unterstützung bei vorübergehendem Arbeitsausfall zur Vermeidung von Entlassungen sein. Außerdem existiert ein besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen und für ältere Arbeitnehmer. 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